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Gartenbau Bolt

Ihr Experte für

Garten- und Landschaftsbau

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Gartenbau Bolt

Ihr Experte für

Garten- und Landschaftsbau

Herzlich Willkommen

bei der Firma Gartenbau Bolt GmbH.

Wir sind ein fachlich anerkanntes und langjähriges Garten- und Landschaftsbauunternehmen, das sich der Gartengestaltung- und pflege von Klein- und Großgartenanlagen widmet.

Unsere Leistungsschwerpunkte im Überblick:

  • Gartengestaltung und Planung
  • Pflasterarbeiten
  • Bagger- und Erdarbeiten
  • Grundstücksentwässerung
  • Gartenpflege
  • Hecken- und Gehölzschnitt
  • Bäume fällen und Schredderarbeiten
  • Stubben fräsen
  • Winterdienst

Wir legen nicht nur großen Wert auf eine exzellente Arbeitsqualität. Uns liegt auch sehr viel an der kompetenten Beratung unserer Kunden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und überzeugen Sie sich selbst.

Wir besprechen Ihre individuellen Wünsche gerne persönlich mit Ihnen. Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenstellung unserer Kunden.

Ihr Gartenbau Bolt Team

LAGABA Strassenbau-Logo

Meisterbetrieb im Straßenbau

Partner der Feuerwehr

Partner der Feuerwehr

AZV zertifiziert

azv
zertifiziert

Unser Unternehmen

Die Firma Gartenbau Bolt ist ein Familienunternehmen, das 1994 von Insha Bolt gegründet wurde. Im Jahr 1995 übernahm Wolfgang Bolt die Firma, die zum damaligen Zeitpunkt im Glinder Weg ansässig war. Nachdem 1998 der erste Mitarbeiter eingestellt wurde, folgten in den Jahren 2001 und 2004 die beiden Söhne Timo und Heiko Bolt.

Timo Bolt ist gelernter Garten- und Landschaftsgestalter, sein jüngerer Bruder Heiko Bolt ist seit 2007 Meister im Straßen- und Tiefbau. 2004 kam es zu einem Umzug des Betriebhofs in die Industriestraße 6, durch den Kauf eines Grundstückes und den Bau von zwei Hallen.

Im Jahr 2012 folgte dann auch das Büro in die Industriestraße. 2014 folgte schließlich der Ausbau des Betriebshofs durch den Bau einer dritten Halle. Nachdem von 2007 bis 2014 fünf weitere Mitarbeiter eingestellt wurden, beschäftigt das Unternehmen zur Zeit neben den 14 Festangestellten auch mehrere Aushilfen.

2015 hat das Familienunternehmen einen weiteren großen Schritt gewagt und die Firma in die Gartenbau Bolt GmbH umgewandelt.

Prospekt der Firma
Gartenbau Bolt GmbH

(PDF-Download)

Unsere Mitarbeiter

Unsere Leistungen

Hier sehen Sie Auszüge aus unserem Leistungskatalog:

  • Alle
  • Auffahrten
  • Auftritte
  • Gartenpflege
  • Gartenplanung
  • Grundstücksentwässerung
  • Höhenausgleich
  • Rasen
  • Steinwälle
  • Teiche & Pools
  • Terrassen
  • Wege
  • Winterdienst
  • Zaunbau
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Tel: (0)4122 40 99 49 0

Fax: (0)4122 40 99 49 5

info@gartenbaubolt.de

Gartenbau Bolt GmbH, Industriestraße 6, 25436 Moorrege

Impressum

Gartenbau Bolt GmbH

Industriestraße 6
DE - 25436 Moorrege

Geschäftsführer

Wolfgang Bolt

Gerichtsstand:

Elmshorn

So erreichen Sie uns:
Telefon: +49 (0)4122 / 40 99 49 0
Telefax: +49 (0)4122 / 40 99 49 5

Email: info@gartenbaubolt.de
Internet: www.gartenbaubolt.de

USt.ID-Nummer:

DE178220450

Handelsregister:

HRB 11687 PI

Bankverbindung:

Volksbank Pinneberg- Elmshorn eG
IBAN: DE68 2219 1405 0043 2295 90
BIC: GENODEF1PIN

Haftpflichtversicherung:

Signal Iduna

Mitglied in:

  • Straßenbauer-Handwerk Handwerkskammer Lübeck
  • Baugewerbe-Innung Westholstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gartenbau Bolt GmbH

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Gartenbau Bolt GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Gartenbau Bolt GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Gartenbau Bolt GmbH im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Institutionen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen/ Vertragsbedingungen des Kunden/ Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn die Gartenbau Bolt GmbH ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Gartenbau Bolt GmbH schriftlich zugestimmt.

2 Vertragsabschluss

2.1 Die Gartenbau Bolt GmbH hält sich an abgegebene Angebote sechs Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

3 Leistungs- und Lieferfristen

3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Gartenbau Bolt GmbH durch etwaige Zulieferanten.

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Gartenbau Bolt GmbH zurückzuführen ist.

3.3 Gerät die Gartenbau Bolt GmbH mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern die Gartenbau Bolt GmbH den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat. Weiterhin kann es in unserem Gewerk auf Grund schlechter Wetterverhältnisse oder Zusatzarbeiten zu Verzögerungen kommen, diese sind für die Gartenbau Bolt GmbH nicht voraussehbar und begründen keinen Verzugsschaden für den Bauherrn.

3.4 Höhere Gewalt bei der Gartenbau Bolt GmbH oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Gartenbau Bolt GmbH richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik, unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber durch die Schlussrechnung schriftlich angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der Meldung schriftlich über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Auf Verlangen kann es zu einer Teilabnahme kommen, d.h. in sich abgeschlossene Teile der Leistung sind in sich besonders abzunehmen. Die Teilabnahme hat die gleichen Wirkungen wie eine Gesamtabnahme, allerdings beschränkt auf den abgenommenen Teilbereich.

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere durch den Auftragnehmer unabwendbare objektive Umstände beschädigt oder zerstört, so hat dieser Ansprüche die erbrachten Leistung nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die ihm entstandenen Kosten vergütet zu bekommen.

4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kann ihm die Gartenbau Bolt GmbH eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt der Auftraggeber auch innerhalb der Nachfrist nicht, so hat die Gartenbau Bolt GmbH vom Ende der Nachfrist an Anspruch auf Zinsen in Höher der in §288 Absatz 2 BGB angegebenen Zinssätze, wenn er nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Der Auftraggeber kommt jedoch, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder der Aufstellung bei Abschlagszahlungen in Zahlungsverzug, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und den fälligen Endbetrag nicht rechtzeitig erhalten hat, es sei denn, der Auftraggeber ist für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich. Die Frist verlängert sich auf höchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2 Alle Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht in schriftlich mitgeteilt worden sind.

4.4 Die Gartenbau Bolt GmbH behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und die Gartenbau Bolt GmbH behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Eigentum der Gartenbau Bolt GmbH, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Eigentum des Auftraggebers.

4.5 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die untätig vom Kunden verstrichen lassen wurde sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.6 Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.

4.7 Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführungen zu vereinbaren. Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

4.8 Wird eine Sicherheit für Mangelansprüche durch Hinterlegung von Geld vereinbart, so hat der Auftragnehmer den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen können („Anderkonto“). Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.

5 Gewährleistung und Mängelhaftung

5.1 Die Gartenbau Bolt GmbH übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von der Gartenbau Bolt GmbH keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat die Gartenbau Bolt GmbH den Auftraggeber hinzuweisen.

5.3 Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Gewährleistung setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

5.4 Die Gartenbau Bolt GmbH liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch die Gartenbau Bolt GmbH erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.

5.5 Unter Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die im Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungsbeschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.

5.6 Die Gewährleistung entfällt zudem, wenn der Kunde oder Dritte den ursprünglich von der Gartenbau Bolt GmbH hergestellten Zustand verändern oder auf diesen ohne Rücksprache mit der Gartenbau Bolt GmbH aufbauen.

5.7 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

5.8 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Kaufvertrag zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

5.9 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt die Gartenbau Bolt GmbH keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGB. Im Übrigen haftet die Gartenbau Bolt GmbH für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

5.10 Die Gartenbau Bolt GmbH haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung der Gartenbau Bolt GmbH, für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

5.11 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.

5.12 Der Kunde hat die empfangene Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber der Gartenbau Bolt GmbH schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs - /Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung/Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einerstichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei der Gartenbau Bolt GmbH.

5.13 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist die Gartenbau Bolt GmbH berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

5.14 Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegen die Gartenbau Bolt GmbH aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehendeVereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.

6 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Gartenbau Bolt GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

7 Behinderungsanzeige

Glaubt sich die Gartenbau Bolt GmbH in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat sie es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit der Behinderungsanzeige weist die Gartenbau Bolt GmbH den Auftraggeber darauf hin, dass ein Risiko im Hinblick auf die Bauzeit bestehen könnte und hiermit auch Schäden verbunden sein können.

8 Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen.

8.2 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann die Gartenbau Bolt GmbH für eventuelle, nicht vorsätzlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

8.3 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen,Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denender Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

8.4 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kostenfür die Bereitstellung.

8.5 Der Kunde verpflichtet sich zudem, der Gartenbau Bolt GmbH mitzuteilen, wer Weisungsbefugt ist.

9 Aufrechnungsverbot, Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Gartenbau Bolt GmbH aufzurechnen oder eingesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder einLeistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch die Gartenbau Bolt GmbH schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.

10 Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Gartenbau Bolt GmbH (Amtsgericht Elmshorn bzw. Landgericht Itzehoe). Dies gilt nicht für Ansprüche aus Verträgen mit Verbrauchern.

10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss des CISG.

10.3 Im Streitfall ist die Gartenbau Bolt GmbH berechtigt den Streitfall an einen Unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von der Gartenbau Bolt GmbH zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von der Gartenbau Bolt GmbH getragen.

11 Form

Für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die ein Verbraucher als Auftraggeber gegenüber der Gartenbau Bolt GmbH abgibt reicht die Textform (z.B. E-Mail).

12 Widerrufsrecht

Verbraucher können von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung, mit einem Muster-Widerrufsformular, wird mit der Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt.

13 Datenschutz

13.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Vertrags werden von der Gartenbau Bolt GmbH Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Beim Besuch des Gartenbau Bolt-Internetangebots werden die aktuell vom PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem sowie die betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die bei einer Kontaktaufnahme oder per E-Mail mitgeteilt werden (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem die Daten zur Verfügung gestellt werden. Sie werden nur an das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen werden sie an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Personenbezogene Daten im Übrigen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder vorher eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde. Soweit zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

13.2 Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck, zu dem sie anvertraut wurden, erfüllt ist. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

13.3 Wenn der Speicherung der personenbezogenen Daten widersprochen wird oder diese unrichtig geworden sind, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung veranlasst. Eine unentgeltliche Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten kann jederzeit eingeholt werden. Zuständig bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten und für ihre Berichtigung, Sperrung oder Löschung ist die Gartenbau Bolt GmbH, Industriestraße 6, 25436 Moorrege oder info@gartenbaubolt.de.

13.4 Soweit beim Internetangebot der Gartenbau Bolt GmbH auf die Webseiten Dritter verwiesen oder verlinkt wird, wird keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernommen.

13.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

14 Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

Wenn der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen verletzt und die Gartenbau Bolt GmbH hiergegen nichts unternimmt, ist diese weiterhin berechtigt von den Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen verletzt, Gebrauch zu wahren.

Haftungsausschluss

Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schaden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufbewahrungsfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu einfach an uns. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten. Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

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Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes können Sie sich gerne an uns unter Verwendung der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten wenden:


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