Rufen Sie uns während unserer
Bürozeiten (Mo-Fr, 8:30-11:30h) unter
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24/7 eine E-Mail an
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Von der stundenweisen bis zur 24/7-Betreuung, ganz auf die Bedürfnisse des Patienten und deren Angehörige abgestimmt.
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI „Entlastungsbetrag“
Pflegerische Nachsorge, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Wir machen kleine und große Besorgungen, ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und sehr zuverlässig.
Wir begleiten Sie auf Amtsgängen, zu Arztterminen und auf allen anderen Wegen, bei denen Sie Unterstützung brauchen.
Wir führen Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger durch.
Was bezahlen Krankenkasse und Pflegeversicherung in welchen Fällen?
Haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wenn ja, in welchem Umfang?
Wir beraten Sie in Sachen Notruf, um eine 24/7-Versorgung sicherzustellen.
Wir unterstützen Sie bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Wir helfen Ihnen bei Widerspruchsverfahren und stehen Ihnen bei.
Wir beraten Sie auch zu Ihren Ansprüchen bei anderen Kostenträgern.
Montags bis freitags, von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr, erreichen Sie uns telefonisch direkt im Büro. Außerhalb dieser Telefonzeiten können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, den wir mehrmals täglich abhören und uns umgehend bei Ihnen zurückmelden.